Aktuelles
PM: Erster Schritt zur Verbesserung des Pflegenotstandes
Pflegepersonalstärkungsgesetz - ein Schritt in die richtige Richtung
Der Landespflegerat Saarland sieht die Inhalte des Pflegepersonalstärkungsgesetz als ersten Schritt zur Verbesserung des Pflegenotstandes. Jedoch kann dies nicht das Ende der Fahnenstange sein. Denn manchmal ist das Beste nicht genug.
Positiv ist die vollständige Übernahme der Tarifsteigerungen, die Finanzierung des ersten Ausbildungsjahres in der Krankenpflege und die Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen in den Krankenhäusern ab 2019. Ab 2020 wird es zudem ein eigenes Pflegebudget geben.
Abzuwarten bleibt allerdings, ob die Absenkung des Pflegezuschlags für die übrigen Beschäftigten in den Krankenhäusern Nachteile bringen wird. Auch werden die Krankenhausträger verpflichtet, eine Pflegemindestpersonalverordnung in pflegesensitiven Bereichen einzuhalten. Die angekündigten Sanktionen bei Nichteinhaltung sieht der
Landespflegerat als positiv. Die benannten Mindestbesetzungen sieht der Landespflegerat Saarland allerdings kritisch und überarbeitungswürdig.
Ab 2020 müssen Krankenhäuser ihre Personalbemessung an Hand den Kriterien einer durchschnittlichen Pflegebelastung berechnen. Dies eignet sich nicht für eine echte versorgungsbezogene Personalbemessung auf den Stationen. Der Landespflegerat Saarland fordert eine evidenzbasierte wissenschaftlich fundierte Entwicklung eines geeigneten Personalbemessunginstrument.
All diese Maßnahmen bringen den Kolleginnen und Kollegen vorerst nur eine minimale Entlastung. Jedoch sind sie aus heutiger Sicht weder ein Allheilmittel für den wachsenden Pflegenotstand noch eine stärkere Motivation für Pflegende, längere Zeit im Beruf zu bleiben.
Für die Altenhilfeeinrichtungen ist positiv zu beurteilen, dass 13.000 zusätzliche Stellen und
Pflegepersonal für die Behandlungspflege durch die Krankenkassen vollständig refinanziert werden. Die Möglichkeit der Besetzung dieser Stellen durch Pflegehilfskräfte steht der Landespflegerat Saarland allerdings kritisch gegenüber.
Ein erster Schritt ist getan. Die Notwendigkeit, dass mehr Pflegepersonal zur Bewältigung der Aufgaben gebraucht wird, scheint in der Bundesregierung und bei den Kostenträgern angekommen zu sein. Ein nächster Schritt muss sein, Pflegende in ambulanten Diensten und Rehaeinrichtungen sowie die Hebammen zu stärken.
Der Landespflegerat Saarland wünscht sich für die Zukunft, dass die politischen Entscheidungsträger ihr derzeitiges Engagement für die beruflich Pflegenden auch über die jetzige Legislaturperiode hinaus beibehalten. Nur so können sich langfristig neue Perspektiven ergeben und der Pflegeberuf zukunftssicher
gemacht werden.